Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagungen, veranstaltet von der Quadriga Hochschule Berlin GmbH
Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Umbuchung
Jede Festbuchung kann bis einschließlich 28 Kalendertage vor Tagungsbeginn einmal kostenfrei zeitlich umgebucht werden. Eine Umbuchung darüber hinaus wird mit einer Bearbeitungspauschale von 100 Euro zzgl. MwSt. berechnet. Für jede zweite zeitliche Umbuchung fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 100 Euro zzgl. MwSt. an. Dei Bereitstellung eines Esratzteilnehmers ist in jedem Fall kostenfrei.
Stornierung
Wird eine Festbuchung storniert, fallen folgende Stornierungsgebühren an, wenn für die betreffende Tagung kein Ersatzteilnehmer gestellt wird:
- Storno bis zu 31 Kalendertage vor Tagungsbeginn: keine Kosten
- Storno bis zu 14 Kalendertage vor Tagungsbeginn: 50 Prozent des Tagungs¬preises
- Storno weniger als 14 Kalendertage vor Tagungsbeginn: voller Tagungs¬preis.
Eine Stornierung ist auch dann kostenfrei, wenn unvorhersehbare, schwerwiegende Anlässe diese rechtfertigen und eine Teilnahme unzumutbar machen. Dies gilt in fol-genden Fällen:
- Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwartete schwere Erkrankung des Teilnehmers, seines Ehegatten, Lebensgefährten, seiner Kinder;
- Schaden am Eigentum des Teilnehmers infolge von Feuer, Elementarereignis, Verkehrsmittelunfall des Teilnehmers am Tage der Veranstaltung oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirt-schaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich oder so-fern zur Schadensfeststellung seine Anwesenheit notwendig ist;
- Ausscheiden des Teilnehmers aus dem Unternehmen infolge der Kündigung durch den Arbeitgeber.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Teilnehmer in Erfüllung seiner Obliegenheiten der Quadriga Hochschule Berlin geeignete Nachweise für das Vorliegen eines schwerwiegenden Anlasses vorzulegen hat. Erforderlich ist:
- bei einer schweren Unfallverletzung oder unerwarteten schweren Erkrankung ein ärztliches Attest mit Angabe von Diagnose und Behandlungsdaten nach-zuweisen. Ein einfacher Krankenschein ist daher in der Regel nicht ausrei-chend;
- bei Eigentumsschäden ein Nachweis über die Strafanzeige oder eine Versi-cherungsbestätigung sowie eine Versicherung an Eides Statt über den Scha-densumfang oder die Anwesenheitsnotwendigkeit;
- bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben mit Angabe des Kün-digungsgrundes;
- bei Tod eine Sterbeurkunde.
Bild- und Filmmaterial
Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass die Quadriga Hochschule Berlin grundsätzlich berechtigt ist, von Veranstaltungen Foto- und Filmmaterial zu fertigen und damit der eventuellen Abbildung seiner Person, um dieses als Referenzmaterial zu veröffentlichen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin.
Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Umbuchung
Jede Festbuchung kann bis einschließlich 28 Kalendertage vor Tagungsbeginn einmal kostenfrei zeitlich umgebucht werden. Eine Umbuchung darüber hinaus wird mit einer Bearbeitungspauschale von 100 Euro zzgl. MwSt. berechnet. Für jede zweite zeitliche Umbuchung fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 100 Euro zzgl. MwSt. an. Dei Bereitstellung eines Esratzteilnehmers ist in jedem Fall kostenfrei.
Stornierung
Wird eine Festbuchung storniert, fallen folgende Stornierungsgebühren an, wenn für die betreffende Tagung kein Ersatzteilnehmer gestellt wird:
- Storno bis zu 31 Kalendertage vor Tagungsbeginn: keine Kosten
- Storno bis zu 14 Kalendertage vor Tagungsbeginn: 50 Prozent des Tagungs¬preises
- Storno weniger als 14 Kalendertage vor Tagungsbeginn: voller Tagungs¬preis.
Eine Stornierung ist auch dann kostenfrei, wenn unvorhersehbare, schwerwiegende Anlässe diese rechtfertigen und eine Teilnahme unzumutbar machen. Dies gilt in fol-genden Fällen:
- Tod, schwere Unfallverletzung oder unerwartete schwere Erkrankung des Teilnehmers, seines Ehegatten, Lebensgefährten, seiner Kinder;
- Schaden am Eigentum des Teilnehmers infolge von Feuer, Elementarereignis, Verkehrsmittelunfall des Teilnehmers am Tage der Veranstaltung oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirt-schaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich oder so-fern zur Schadensfeststellung seine Anwesenheit notwendig ist;
- Ausscheiden des Teilnehmers aus dem Unternehmen infolge der Kündigung durch den Arbeitgeber.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Teilnehmer in Erfüllung seiner Obliegenheiten der Quadriga Hochschule Berlin geeignete Nachweise für das Vorliegen eines schwerwiegenden Anlasses vorzulegen hat. Erforderlich ist:
- bei einer schweren Unfallverletzung oder unerwarteten schweren Erkrankung ein ärztliches Attest mit Angabe von Diagnose und Behandlungsdaten nach-zuweisen. Ein einfacher Krankenschein ist daher in der Regel nicht ausrei-chend;
- bei Eigentumsschäden ein Nachweis über die Strafanzeige oder eine Versi-cherungsbestätigung sowie eine Versicherung an Eides Statt über den Scha-densumfang oder die Anwesenheitsnotwendigkeit;
- bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben mit Angabe des Kün-digungsgrundes;
- bei Tod eine Sterbeurkunde.
Bild- und Filmmaterial
Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass die Quadriga Hochschule Berlin grundsätzlich berechtigt ist, von Veranstaltungen Foto- und Filmmaterial zu fertigen und damit der eventuellen Abbildung seiner Person, um dieses als Referenzmaterial zu veröffentlichen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin.